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Die Auflösung der Handschriftensiglen und Hinweise zur Edition finden Sie hier.

Zum Inhalt dieser Website

  

Die Falschen Dekretalen Pseudoisidors gehören zu einem Komplex kirchenrechtlicher Fälschungen, die um die Mitte des 9. Jahrhunderts auftauchen. Entstanden sind sie wohl im 2. Viertel des 9. Jahrhunderts. Die wichtigsten weiteren Bestandteile des Fälschungskomplexes sind eine Sammlung angeblicher fränkischer Herrschergesetze, die Falschen Kapitularien des Benedictus Levita sowie eine verfälschte Version der sogenannten Hispana, einer Sammlung von Konzils- und Papsttexten, die in der westgotischen Kirche weit verbreitet war.

Auf diesen Seiten finden Sie:

Neu: Handschriftenbeschreibungen

Neu: Vorläufiges Verzeichnis der Pseudoisidor-Handschriften

Neu: Vorläufiges Verzeichnis der Rubriken

Neu: Alle drei Teile der Falschen Dekretalen, in abschließender Textgestalt bis zu der römischen Synode von 711 unter Papst Gregorius II. (vgl. ed. Hinschius, S. 753), in vorläufiger Textgestalt (nach Paris Vat. lat. 630) ab den Nonnullae sanctiones sancti et magni concilii Calcedonensis. Von den in die ed. Hinschius nicht aufgenommenen Schlussstücken der Sammlung sind einstweilen nur die Auszüge aus dem 4. bzw. 6. allgemeinen Konzil aufgenommen, da nur diese beiden Stücke in allen drei berücksichtigten Formen der Langversion (A1, A/B und Cluny-Version) vorkommen. Dabei sind die Auszüge aus den Akten des Konzils von Chalkedon hier erstmals vollständig wiedergegeben ( Die Ausgabe in J. B. Pitras Spicilegium Solesmense, Bd. 4, 1858, S. 166 - 191, ist unvollständig) und die Auszüge aus den Akten des 6. allgemeinen Konzils überhaupt erstmals veröffentlicht.

Neu: Einleitung zu den Capitula Angilramni in überarbeiteter Form

Die Falschen Dekretalen haben eine weite Verbreitung gefunden und vor allem im Mittelalter, aber auch bis in das geltende Kirchenrecht hinein, Einfluss ausgeübt. Sogar das geltende amerikanische Verfassungs- und Zivilrecht ist von Pseudoisidor beeinflusst: Der Oberste Gerichtshof der USA zieht in der Begründung zu einem 1972 ergangenen Urteil (LINDSEY v. NORMET) zur Auslegung des 14. Verfassungszusatzes “the exceptio spolii of the Pseudo-Isidore” heran, so wie er es schon in einer früheren Entscheidung aus dem Jahre 1915 (GRANT TIMBER & MFG CO. v. GRAY) getan hatte. Dennoch ist der Text der Fälschungen bisher nur in unzureichender Weise veröffentlicht. Die erste Ausgabe durch Jacques Merlin aus dem Jahre 1523 (nachgedruckt. u.a. im Band 130 von J.P. Mignes Patrologia Latina) fußt auf einer vergleichsweise späten Handschrift, die die Fälschungen zudem in einer vom ursprünglichen Bestand nicht unbeträchtlich abweichenden Form bietet. Dennoch ist diese alte Ausgabe jedenfalls für einen großen Teil der Falschen Dekretalen der 1863 veröffentlichten Edition von Paul Hinschius vorzuziehen,  (Decretales Pseudo-Isidorianae et Capitula Angilramni, Leipzig 1863):

1. Hinschius sind gravierende Fehler in der Datierung und Klassifizierung seiner Handschriften unterlaufen:
a)      Ivrea Bibl. Cap. 83 stammt nicht aus dem 10./11., sondern aus dem 9. Jahrhundert

b)      Leipzig II.7 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert

c)      Lucca Bibl. cap. Plut. II 123 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert

d)      Paris lat. 9629 stammt nicht aus dem 10., sondern aus dem 9. Jahrhundert, der erste Teil (f. 1-47) sogar aus der Mitte des 9. Jahrhunderts

e)      Rom Bibl Vallicelliana D.38 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert

f)        Vat. Ottob. lat. stammt nicht aus dem 11./12., sondern aus dem 9. Jahrhundert

g)      Vat. lat. 630 stammt nicht aus dem 11./12., sondern aus dem 9. Jahrhundert

 
2. Diese Fehldatierungen haben zu einer Fehleinschätzung bei den Handschriftenklassen geführt:

a)      Handschriftenklasse A/B (u.a. Vat.lat. 630 und Leipzig II.7) gehört ebenso wie Handschriftenklasse A1 mit an die Spitze der Überlieferung

b)      An die Spitze von Handschriftenklasse A1 gehört nicht Paris BN lat. 9629, sondern Vat. Ottob. lat. 93

 
3. Einige Handschriften – darunter Hinschius' Leithandschriften – sind den falschen Handschriftenklassen zugeordnet:

a)      Modena Bibl. Cap. O.I.4 (Leithandschrift für ed. Hinschius, S. 30 – 94) gehört nicht zu Handschriftenklasse A1, sondern zu Handschriftenklasse A2

b)      Paris BN lat. 9629, Teil I (f. 1-47; Leithandschrift für ed. Hinschius, S. 94 – 249), gehört - ausweislich ihrer Terxtgestalt - nicht zu Handschriftenklasse A1, sondern zu Handschriftenklasse A/B und ist mit einer Handschrift der Klasse A2 kontaminiert.

Dies hat zur Folge, dass der gesamte Teil I der Falschen Dekretalen nicht, wie Hinschius meinte, nach Klasse A1, sondern nach Klasse A2 bzw. nach einer Mischung von Klasse A2 und Klasse A/B ediert ist. Außerdem finden sich im Text auch Spuren von Hinschius' Kollationsgrundlage, nämlich der Edition Merlins (bzw. eines ihrer Nachdrucke).

 4. Die "echten" Teile der Falschen Dekretalen sind nicht nach Pseudoisidor-Handschriften, sondern nach der echten Hispana, der Collectio Dionysio-Hadriana und der Collectio Quesnelliana abgedruckt. Die Verfälschungen in diesen Teilen werden in der Edition damit nicht deutlich.

 5. Die Kollationen der Pseudoisidor-Handschriften sind außerordentlich unzuverlässig. Eine Probekollation ergab auf gut 100 Hinschius-Druckzeilen mehr als 40 Abweichungen von seiner Leithandschrift (rein orthographische Abweichungen nicht gerechnet), die weder im Editionstext stehen noch im Variantenapparat vermerkt sind.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ed. Hinschius den Blick auf den Text der Falschen Dekretalen eher verstellt als freigibt. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass dem zum Zeitpunkt des Erscheinens seiner Edition 28jährigen Paul Hinschius im Grunde jede paläographische Erfahrung fehlte. Beim Abdruck der "echten" Teile der Falschen Dekretalen nach den "editiones vulgatae" folgte er einem Rat seines Lehrers Emil Richter (1808-1864), der zu den angesehensten Kirchenrechtlern seiner Zeit gehörte. Hinsichtlich der wenig zuverlässigen Kollationen ist zu berücksichtigen, dass Hinschius Anfang der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts keinerlei technischen Hilfsmittel - nicht einmal Mikrofilme - zur Verfügung standen. Die in nur zwei Jahren fertiggestellte Edition bleibt unter Berücksichtigung dieser Faktoren eine außerordentliche Leistung und die mehr als 200seitige Editionseinleitung ist nach über 140 Jahren zwar in vielen Einzelheiten überholt, bleibt aber nach wie vor eines der lesenswertesten Werke über die pseudoisidorischen Fälschungen.
Hinsichtlich der Ermittlung der von den Fälschern benutzten Quellen hat Hinschius, gestützt auf die Arbeiten Blondels und Knusts, Grundlegendes geleistet, das bis heute trotz einiger Ergänzungen in Einzelheiten, im Ganzen nicht überholt ist.

Auf diesen Seiten entsteht ein neue Edition der Falschen Dekretalen Pseudoisidors. Zunächst geht es darum, eine bessere Annäherung an den Text der Dekretalen zu finden. . Ein besserer Text, als er sich in den Editionen von Paul Hinschius oder von Jacques Merlin findet, ist seit langem ein Forschungsdesiderat. Der Text geht von einer Anregung Horst Fuhrmanns zu einer "halbkritischen" Ausgabe aus (Wilfried HARTMANN - Gerhard SCHMITZ [Hgg.], Fortschritt durch Fälschungen? Ursprung, Gestalt und Wirkungen der pseudoisidorischen Fälschungen [MGH Studien und Texte 31, Hannover 2002, S. 249f.]), zielt aber letztlich auf eine eneu kritische Edition ab. Der Weg dorthin ist allerdings noch weit.

Eine deutsche Übersetzung der Fälschungen existiert bislang nicht. Deswegen werden hier auch ausgewählte Stücke in Übersetzung (meist in Auszügen) bereitgestellt. Dieser Teil der Website steckt allerdings noch in den allerersten Anfängen.

Der Weg von einer "halbkritischen" Ausgabe zu einer kritischen Edition der Falschen Dekretalen ist freilich sehr weit. Dies wird auf diesen Seiten deutlich, wenn man die Editionen zweier anderer Fälschungen des pseudoisidorischen Kreises, der Capitula Angilramni und der bisher unbekannten Collectio Danieliana zum Vergleich heranzieht, die auf diesen Seiten ebenfalls angeboten werden.


Zunächst werden für die Falschen Dekretalen 7 Handschriften aus dem 9. Jahrhundert herangezogen. Diese Handschriften sollen die verschiedenen frühen Versionen der Falschen Dekretalen repräsentieren. Es wird sich dabei um folgende, alle aus dem 9. Jahrhundert stammende, Codices handeln:

Vat. lat 630 (V630)

Vat. Ottob. lat. 93 (O93)

New Haven Beinecke Library 442 (N442)

Paris  Bibliothèque  nationale  lat. 9629

repräsentieren die verschiedenen alten Formen der Langversion. In einer späteren Phase der Edition werden  auch noch jeweils eine Handschriften der wohl frühestens im 11. oder 12. Jahrhundert entstandenen Hinschius'schen Handschriftenklassen B und C zur Ausgabe heranzuziehen sein. Ferner ist vorgesehen, den  normannisch-insularen Traditionsstrang einerseits durch wenigstens eine vollständige Handschrift (voraussichtlich Eton College 97) und durch die Collectio Lanfranci mit in der Edition zu berücksichtigen.

Fürs erste sollen die Handschriften

Ivrea Biblioteca Capitolare 83 (I83)

Bibl. Vallicelliana D.38 (VD38)

Sankt Gallen Stiftsbibliothek 670 (SG 670)

die Kurzversion der Falschen Dekretalen (Hinschius-Klasse A2) repräsentieren. Die Handschrift aus der Biblioteca Vallicelliana ist auch deswegen von besonderem Interesse, weil sie mehr als 1000 erläuternde Glossen enthält. Welche weiteren Handschriften der Kurzversion zu berücksichtigen sein werden, wird auch von den Ergebniossen der von Klaus Zechiel-Eckes geplanten Analyse der Überlieferung der Kurzversion der Falsachen Dekretalen abhängen. Dabei sind die Handschriften der Kurzversion auch deswegen von besonderer Bedeutung weil sie - vielleicht auch wegen ihrer handlicheren Gestalt - in der kanonistischen Rezeption Pseudoisidors eine besonders wichtige Rolle gespielt haben.

V630 repräsentiert die von Hinschius (Decretales Pseudoisidorianae et Capitula Angilramni. Leipzig 1863) sogenannte und von ihm unterschätzte Klasse A/B. Die Folio-Handschift stammt aus dem Kloster Corbie, dessen enge Beziehungen zu Pseudoisidor von Klaus Zechiel-Eckes (z.B. Klaus Zechiel-Eckes, Auf Pseudoisidors Spur. Oder: Versuch, einen dichten Schleier zu lüften, in: Wilfried HARTMANN - Gerhard SCHMITZ [Hgg.], Fortschritt durch Fälschungen? Ursprung, Gestalt und Wirkungen der pseudoisidorischen Fälschungen [MGH Studien und Texte 31, Hannover 2002] S. 1-28) betont worden sind, der gezeigt hat, dass einige handschriftliche Quellen der Fälscher aus der Klosterbibliothek Corbies stammen. Die Handschrift ist sorgfältig geschrieben und durchkorrigiert.

O93 repräsentiert die Hinschius-Klasse A1. Da diese Handschrift am Anfang (es fehlen die Praefatio, der gefälschte Briefwechsel zwischen Aurelius von Karthago und Papst Damasus I., der Konzilsordo, das Breviarium, die Kanones der Apostel und nahezu der gesamte 1. Clemens-Brief) und am Schluss (es fehlen alle Stücke ab dem Brief Leos I. an Bischof Anastasius von Thessaloniki) defekt ist wird an Stelle dieser Handschrift für die Stücke am Anfang die aus dem 10. Jahrhundert stammende Handschrift Angers (A367), Bibliothèque municipale 367 und für den Schluss vorerst die aus dem 9. Jahrhundert stammende Handschrift Paris, Bibliothèque nationale lat. 9629 (P9629) herangezogen.
O93 bietet eine sehr gute Textqualität und ist sorgfältig korrigiert worden. Der Mangel an jedlichem Zierwerk zeigt, dass es sich um eine Arbeitshandschrift handelt. Ein enger Zusammenhang der Handschrift mit der Fälscherwerkstatt ist jedenfalls nicht auszuschließen. Der Konzilienteil von O93 ist stärker interpoliert als der von V630. So finden sich in c. 1 und c. 2 des 5. Konzils von Karthago in O93 typisch pseudoisidorische Einfügungen, die in V630 fehlen (s. Text)
P9629 ist komplex zusammengesetzt. Hier interessiert vorerst der zweite Teil der Handschrift (ab f. 48), der zusammen mit seiner Fortsetzung in Paris Bibl. nat. lat. 1557 den im 9. Jahrhundert geschriebenen Teil III einer A1-Version der Falschen Dekretalen enthält.

N442 repräsentiert die sogenannte Cluny-Version. Die Handschrift steht in engem Zusammenhang mit der Fälscherwerkstatt (vgl. Karl-Georg Schon, Eine Redaktion der pseudoisidorischen Dekretalen aus der Zeit der Fälschung, DA 34, 1978, S. 500-511). und präsentiert eine sehr gute Textqualität. Auch hier handelt es sich um eine Arbeitshandschrift.

Paris Bibl. nat. lat. 9629  scheint in seinem ersten Teil  eine A/B-Handschrift zu überliefern, während der zweite Teil der Handschrift vom Textbestand her eindeutig zur Klasse A1 zu rechnen ist, textlich aber deutliche Spuren von A/B aufweist. Ob dies auf Kontamination einer A1-Handschrift mit einer A/B-Überlieferung zurückzuführen ist oder ob wir es mit einer Zwischenstufe zwischen A1 und A/B zu tun haben, wird noch zu klären sein.

Da alle vier genannten Formen der Fälschung bereits mit handschriftlichen Zeugen aus dem dritten Viertel des 9. Jahrhunderts vorliegen, wird man damit rechnen müssen, dass alle vier Formen in dem Sinne authentisch (sit venia verbo) sind, dass sie alle gleichermaßen unmittelbar auf die Fälscher selbst zurückgehen. Immerhin ist es auffällig, dass zu einem so frühen Zeitpunkt schon so viele verschiedene Versionen in Umlauf waren. Es hat bis etwa zum 11. Jahrhundert – also etwa 200 Jahre – gedauert, bis weitere Versionen hinzukamen. Hinsichtlich der Kurzversion (Hinschius-Klasse A2) kommt hinzu, dass in dem unmittelbar auf die Praefatio folgenden gefälschten Briefwechsel zwischen Damasus und Aurelius von Karthago (Stücke 2 und 3 der nachfolgenden Texte) von einer angeblich von Papst Damasus zusammengetellten Sammlung von Papstbriefen der Nachfolger des Apostels Petrus bis zum Beginn des Pontifikats von Damasus die Rede ist, die Damasus angeblich auf Bitte des Aurelius von Karthago erstellt haben soll - also einer Sammlung, die genau dem Umfang der Kurzversion der Falschen Dekretalen entspricht. Ein anderer Zweck als eben diese Sammlung - also die Kurzversion der Falschen Dekretalen - zu legitimieren, ist in dem Briefwechsel nicht zu erkennen. Hinsichtlich A1 und A/B spricht überdies die unterschiedliche Verfälschungsintensität (s. oben) für den Urprung beider Klassen in der pseudoisidorischen Werkstatt.

Für die echten Stücke der Falsche Dekretalen werden zusätzlich folgende Handschriften herangezogen:

Für Texte aus der Collectio Dionysio-Hadriana:
Berlin Deutsche Staatsbibliothek Hamilton 132 (H132). Diese Handschrift stammt aus Corbie und zeigt deutliche Spuren der Benutzung durch die pseudoisidorische Werkstatt. Die ursprüngliche Hadriana (geschrieben in der ab-Schrift Corbies) ist - vielleicht noch vor der Mitte des 9. Jahrhunderts - in karolingischer Minuskel zu einer nur in dieser Handschrift überlieferten Sonderform der Hispana Gallica Augustodunensis umgearbeitet und ergänzt worden. Außerdem finden sich viele Merkzeichen derjenigen Art am Rande, die denen, die K. Zechiel-Eckes (Ein Blick in Pseudoisidors Werkstatt, Francia 28/1, 2001, S. 37ff.) in anderen Corbie-Handschriften nachgewiesen hat, die von Pseudoisidor nachweislich benutzt wurden

Für Texte aus der Hispana-Tradition werden neben der Berliner Hamilton Handschrift die Hispana Gallica des Cod. Wien Österr. Nationalbibliothek 411 (Hispana Gallica), sowie der im 9. Jahrhundert in Corbie entstandene Vat. lat. 1341 (wie die Hamilton Handschrift Hispana Gallica Augustodunensis) herangezogen. Außerdem überliefert auch die Handschrift Eton College 97 in ihrem Konzilienteil eine von Vat. lat. 1341 etwas abweichende und der Hispana Gallica regelmäßig näher stehende Form der Hispana Gallica Augustodunensis. Da diese Handschrift für den normannisch-insularen Traditionsstrang ohnehin heranzuziehen sein wird, wird die Hispana Gallica Augustodunensis in der Edition implizit mitediert werden.

Zur besseren Benutzbarkeit sind die Quellen vorläufig nach der Ausgabe von Paul Hinschius angegeben. Kleinere Versehen wurden stillschweigend korrigiert. Nur in besonders wichtigen Fällen wurden neuere Forschungsergebnisse bereits jetzt nachgetragen.

Ferner wird die Rezeption der Falschen Dekretalen in den wichtigsten Kanonessammlungen vom 9. Jahrhundert bis zum Dekret Gratians berücksichtigt. Für die Collectio Anselmo dedicata, Regino v. Prüm, Pseudo-Remedius, Burchard v. Worms, die 74-Titel-Sammlung (Diversorum patrum sententiae), Anselm v. Lucca, Deusdedit, Bonizo v. Sutri, Ivos Dekret und Panormia sowie für Gratians Dekret liegen die Forschungsergebnisse H. Fuhrmanns (Einfluss und Verbreitung der pseudoisidorischen Fälschungen 3, S. 785ff.) sowie für den Polycarpus des Kardinals Gregor v. San Crisogono die von U. Horst (Die Kanonessammlung Polycarpus, MGH Hilfsmittel 5, 1980, S. 200ff.) zugrunde. Für den ungedruckten Polycarp wurde außerdem ein  auf der Website der Monumenta Germaniae Historica verfügbarer Text benutzt (Typoskript von Uwe Horst aufgrund der Vorarbeiten von Carl Erdmann mit einer Einführung zur Internetversion von Horst Fuhrmann).

Die Apparate zu Quellen und Rezeption sind bis zum 1. Fabianus-Brief für diese Editionsphase abgeschlossen und werden mit der Zeit vervollständigt werden.

Auch der Text wird nach und nach vervollständigt. Er richtet sich grundsätzlich nach Handschriftenklasse A1 (O93 bzw. A367 und P9629). Andere Handschriften wurden zur Texterstellung herangezogen, so weit A1 offensichtlich unsinnige Lesarten bietet und diese nicht von wenigstens zwei weiteren Überlieferungssträngen gedeckt sind.

Wie oben dargelegt haben die Fälscher vermutlich ihr Werk in mehreren Versionen veröffentlicht. A1 enthält dabei den umfassendsten Text. Die Auswahl einer anderen Version der Fälschungen hätte dazu geführt, dass die Leitklasse u.U. mehrfach hätte gewechselt werden müssen, so dass ein Text entstanden wäre, der so jedenfalls nicht überliefert ist und vermutlich auch nie existiert hat. Zechiel-Eckes hat in Francia 28/1, 2001, S. 69 gezeigt, dass sich bei dem von ihm ebd, S. 71ff. edierten 2. Brief des Papstes Iulius an die orientalischen Bischöfe über 99 % des Textes sichern lassen, wenn man der Übereinstimmung von wenigstens drei der vier aus der Werkstatt der stammenden Klassen A1, A/B, A2 und Cluny-Version folgt. Die hier gewählte Methode, A1 stets dann zu folgen, wenn A1 nicht unsinnige Lesarten bietet, führt im Ergebnis zu kaum einem anderen Resultat. Es kann somit einstweilen dahingestellt bleiben, welcher der vier aus der Werkstatt stammenden Klassen die zeitliche Priorität zukommt. Zechiel-Eckes’ Vermutung, dass der Kurzversion A2 diese Priorität zuzuerkennen sei, ist zwar aufgrund der großen Quellennähe von A2 jedenfalls in diesem Brief verführerisch, doch stehen dieser Annahme auch erhebliche Schwierigkeiten entgegen. So kennen wir A2-Handschriften aus dem 9. Jahrhundert (Rom Bibl. Vallicelliana D.38 und Ivrea Bibl Capitolare LXXXIII), die in einigen Punkten Anzeichen einer Ableitung aus einer Handschrift der Langversion (A1 oder Cluny) aufweisen (Nummerierung einzelner Briefe nach dem nur in der Langversion überlieferten und nur dort auch sinnvollen Inhaltsverzeichnis zu Teil III der Falschen Dekretalen). Eine Entscheidung der Frage wird - vielleicht - möglich sein, wenn der Text der Falschen Dekretalen insgesamt konstituiert ist. Auch hier bleiben im Übrigen die Ergebnisse der Studien zur Kurzversion durch Zechiel-Eckes abzuwarten.

Die Textgestalt ist weitestgehend abgeschlossen, wenngleich noch mit kleineren Änderungen (etwa Berichtigung von Versehen im Rahmen einer erneuten Nachkollation) zu rechnen ist.

Auch für den dritten Teil der Dekretalen wird auf die o.g. Handschriften zurückgegriffen. Die Handschrift von Angers enthält den dritten Teil nicht. Für A1 wird hier die Handschrift Paris, Bibl. nat. lat 9629 (P9629) herangezogen, da O93 aufgrund eines Defekts der Handschrift in den Leo-Briefen abbricht. Welche Quesnelliana-Handschrift für die aus dieser Quelle abgeleiteten Stücke des dritten Teils in einer weiteren Phase des Editionsprojekts heranzuziehen ist, bleibt noch zu prüfen.

Der Text ist orthographisch vereinheitlicht. Fußnoten zu Textvarianten sind mit fortlaufenden Zahlen nummeriert. Rein orthographische Abweichungen sind nicht vermerkt.

Zur besseren Benutzbarkeit und Überprüfbarkeit sind in den HTML-Texten jeweils am Anfang und Ende jedes Stücks die genauen handschriftlichen Fundstellen angegeben; Seiten- bzw. Spaltenwechsel in den Handchriften sind in <...> im Text vermerkt. Hinweise auf etwaige Korrekturen sind selbstverständlich willkommen (Menüpunkt "Kontakt").

© 2004. 2005 Karl-Georg Schon
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Zuletzt geändert am 5.9.2005

 
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