V. Editionsgeschichte
Die Editionsgeschichte der CA
beginnt mit
der 1551 in Köln erschienenen 2. Auflage der Konziliensammlung des
Petrus Crabbe.
Im zweiten Band druckt Crabbe nach einer Handschrift, die ex
Anglorum
tumultu – gemeint ist die englische Reformation –
gerettet worden sei, die
CA ab.
Die Tatsache daß Crabbes Handschrift
aus England stammte, legt die Vermutung nahe, daß seine Vorlage
der
Handschriftenklasse L angehörte, da mit zwei Ausnahmen (Oxford,
Bodleian
Library Hatton 6, Nr. 19 und Oxford, Bodleian Library Holkham misc. 19,
Nr. 20)
alle englischen bzw. in England befindlichen Handschriften der CA zu
dieser
Klasse zu rechnen sind.
Diese Vermutung wird durch einen Textvergleich bestätigt.
Außerdem entspricht die Kapiteleinteilung von Crabbes Druck der Kapiteleinteilung
der L-Handschriften.
Crabbes Text ist von den
späteren
Konzilienherausgebern immer wieder nachgedruckt worden.
Nur für drei dieser Nachdrucke haben die Herausgeber das von ihren
Vorgängern
übernommene Material wesentlich ergänzt. Die zweite Auflage
des S. Binius (Köln
1618) bietet über die
Kapiteleinteilung hinaus, die sich seit Crabbes Editio princeps in allen
Drucken bis
einschließlich der ersten Auflage
des Binius (Köln
1606) findet,
eine Kapitelzählung sowie Noten des 1586 gestorbenen Antonio
Agustín (geb.
1517) zu den CA. Diese Noten,
vielleicht eine Vorarbeit zu der von Agustín geplanten Konzilienausgabe,
scheinen vor 1618 nirgends gedruckt worden zu sein. Binius selbst gibt im
Inhaltsverzeichnis
seiner zweiten Auflage an, die Noten seien ihm von dem Mitarbeiter
Agustíns Andreas
Schott (+ 1629) zur
Verfügung gestellt worden. Die Kapitelzählung Agustíns ist aus der Ausgabe von
Hinschius ersichtlich.
Welche Handschrift Agustín
für diese Einteilung benutzt haben
könnte, ist leider nicht festzustellen.
Die Agustín -
Binius'sche Kapiteleinteilung
erfuhr elf Jahre nach
ihrem Erscheinen von gewichtiger Seite Kritik: J. Sirmond wies darauf hin, daß
die alten
Konzilienausgaben die CA nicht wie bei Agustín und Binius in
72, sondern
in 80 Kapitel einteilten. Diese Kapiteleinteilung werde auch durch die
Inskriptionen im Dekret Gratians gestützt, wo die CA stets nach
einer
Einteilung in 80 Kapitel zitiert würden.
Sirmond versuchte diese seiner Ansicht nach ursprüngliche
Kapiteleinteilung
wieder herzustellen und griff dabei im wesentlichen auf die bei Crabbe gedruckte Einteilung
zurück, die er mit
einer Kapitelzählung und mit Rubriken ergänzte.
Sirmonds Argumentation
beruht in
beiden Punkten auf einem Fehlschluß: Zum einen sind die CA bei
Crabbe und seinen
unmittelbaren Nachfolgern
nicht in 80, sondern in 79 Kapitel eingeteilt,
und zum anderen findet sich in den Handschriften von Gratians Dekret
überhaupt
keine Kapitelzählung für die CA. Diese Zählung ist
vielmehr eine Zutat der
Correctores Romani, die ihrerseits wohl die CA in der ihnen
vorliegenden
Konzilienausgabe durchnumeriert und die so entstehende Zählung bei
den
entsprechenden Gratian-Texten hinzugesetzt haben. Obwohl Sirmonds
Kapiteleinteilung,
-zählung und -rubrizierung also jeder handschriftlichen Grundlage
entbehrte,
wurde sie für die weitere Editionsgeschichte grundlegend. Alle
späteren
Konzilienausgaben bis hin zu Mansi und
Migne haben sie
übernommen, und
noch Hinschius zweifelte
nicht
daran, daß die Einteilung der jüngeren Konzilienausgaben
eine ihm unbekannte
handschriftliche Grundlage haben müsse.
Der einzige unter den
Konzilienherausgebern, der noch einmal auf eine Handschrift der CA
zurückgegriffen hat, war der französische Jesuit Jean Hardouin (1646-1729). Im 1714
erschienenen
dritten Band seiner Konzilienausgabe hat er aus einer Handschrift der
CA
abweichende Lesarten mitgeteilt. Leider macht er keine Angaben
über die von ihm
herangezogene Handschrift, und auch die von ihm mitgeteilten Lesarten
lassen
keinen sicheren Schluß auf diese Handschrift zu. Hardouins Ausgabe der CA wurde von
seinen Nachfolgen
Coleti und Mansi bis hin zu Migne
übernommen.
Im Jahre 1863 legte Paul
Hinschius seine Ausgabe
der Falschen Dekretalen
einschließlich der CA vor, die bis auf wenige Ausnahmen
zustimmend, fast begeistert aufgenommen wurde.
Die etwa 20 Jahre später einsetzende Kritik an der
Hinschius-Ausgabe
betrifft seine CA-Edition nur zum Teil. Vor allem hatte er bei der
Handschriften-Auswahl eine wesentlich glücklichere Hand als bei
der
Pseudoisidor-Ausgabe. Hinschius'
CA-Text
fußt auf der Handschrift Paris, Bibl. nat. lat. 12445 (Nr. 3, bei
Hinschius mit der
früheren Signatur St.-Germain
366 zitiert). Zusätzlich hat er folgende Handschriften
herangezogen (jeweils
nach den heutigen Signaturen zitiert: Münster, Staatsarchiv
VII.5201 (Nr. 12),
Trier, Stadtbibl. 927 (Nr. 14), Salzburg, St. Peter a.IX.32 (Nr. 13)
und Paris,
Bibl. nat. lat. 9629 (Nr. 5).
Damit deckt die Edition immerhin große Teile von
Handschriftenklasse A ab. Doch
einerseits enthält die Edition eine Reihe von Versehen
und andererseits sind die übrigen Handschriftenklassen (K, L, B
und C), die
alle von der von Hinschius berücksichtigten Überlieferung
unabhängig sind,
nicht herangezogen worden. Schließlich entspricht die 1863
erschienene Ausgabe
auch insoweit nicht heutigen Anforderungen, als die Wirkungsgeschichte
der CA
kaum in Betracht gezogen ist.
Mehr als 100 Jahre nach der
Hinschius-Edition
erschien ein Nachdruck der CA mit "Appendice di documenti connessi",
den P. Ciprotti besorgte.
Ciprotti bietet
lediglich einen
verschlechterten Nachdruck der Hinschius-Ausgabe.
Die wohl bedeutendsten
Fortschritte seit
der Edition von Hinschius stellen
die Quellenstudien E. Seckels zu Benedictus Levita dar.
Als
Vorbereitung für die von ihm geplante Neuausgabe der Falschen
Kapitularien hat Seckel von
1901 bis 1917 unter dem Titel
"Studien zu Benedictus Levita" eine Serie von Aufsätzen
veröffentlicht, in denen er mit kaum zu übertreffender
Genauigkeit die Quellen
der Kapitularienfälscher ermittelt hat.
Bei der engen Verzahnung von Benedictus Levita und den CA sind
diese
Untersuchungen auch für die Quellenanalyse der CA von
höchstem Wert. Seckel hat
auch eine eigene Untersuchung über
die CA geplant,
doch
ist es dazu offenbar nicht mehr gekommen. Die zweite grundlegende
Arbeit Seckels zu unserem Thema findet sich
in einem bisher
unveröffentlichten Manuskript
über die CA der Berliner Phillipps-Handschrift 1764.
Seckels Studien wurden
nach seinem
Tode von J. Juncker fortgesetzt,
doch ist auch Juncker bis
zu
seinem Tode 1938 über die abschließenden
Quellenuntersuchungen zum dritten Buch
der Falschen Kapitularien nicht hinausgekommen.
Die für die CA besonders wichtige Additio IV der Kapitularien blieb somit
unbearbeitet,
und auch in Seckels Nachlaß finden sich keine Materialien mehr zu
den
Quellenstudien für diese Texte.
Wichtige Fortschritte sind seit
der
Ausgabe von Hinschius auch
in der
Entdeckung weiterer Handschriften der Falschen Dekretalen (und damit
häufig
auch der CA) erzielt worden. In seiner Besprechung der Ausgabe von
Hinschius stellte F. X. Kraus erstmals die Handschrift
von Bernkastel (St.
Nikolaus-Hospital 52) vor.
Seither sind noch zahlreiche weitere Handschriften bekannt geworden.
Auch die Datierungsfehler von Hinschius sind von Sch. Williams weitgehend korrigiert
worden. Sein
Verdienst liegt darin, eine zwar nicht vollständige,
aber übersichtliche Liste der erhaltenen
Pseudoisidor-Handschriften geliefert
und zugleich die paläographischen Irrtümer Hinschius'
richtiggestellt zu haben.
Allerdings teilt er nur selten den Inhalt der von ihm beschriebenen
Handschriften mit, und sein Werk ist nicht frei von Versehen.
Hinsichtlich
der Wirkungsgeschichte der CA liegt mit
den Untersuchungen H. Fuhrmanns
ein
sicheres
Gerüst für die wichtigsten kanonistischen
Sammlungen bis zum Dekret Gratians vor.
Etwa
S. 758 Z. 5 f.: super petram statt super hanc petram; S.
758 Z. 18: quae statt quae deinceps; S. 758 Z. 18: et
statt et in; S. 759 Z. 5: statui statt
statui pristino; S. 759 Z. 14: causam statt
causam suam usw. Diese Beispiele stammen
aus dem Editionstext;
die Fehler im kritischen Apparat sind noch häufiger s. auch oben,
S. @@@, Anm.
@@@).
Die
Angaben von Hinschius, S.
CLXVII,
Anm. 3-5 sind unzureichend. Allerdings war die Editionslage für
die
vorgratianischen Kanonessammlungen im Jahre 1863 auch noch
ungünstiger als
heute.
Fuhrmanns Untersuchungen
beruhen vor
allem auf gedruckten Sammlungen (Ausnahmen: Collectio Anselmo
dedicata, Collectio
Tripartita und die zum Zeitpunkt des Erscheinens von Fuhrmanns Buch nur teilweise
gedruckte
74-Titel-Sammlung).
© 2005 Karl-Georg
Schon
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Er steht unter der GNU
Free Documentation License.
Demnach
dürfen Sie ihn frei weiter verbreiten und bearbeiten,
vorausgesetzt Sie
nennen den Namen des ursprünglichen Autors und Sie geben auch
anderen
das Recht den von Ihnen bearbeiteten oder verbreiteten Text unter den
gleichen Bedingungen weiter zu verbreiten. Im einzelnen finden Sie
Bestimmungen der GNU Free Documentation License unter dem
Menüpunkt Lizenz.
Zuletzt geändert am
6.7.2005
|